AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Opernfestspiele Heidenheim
1. Geltungsbereich der AGB
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Opernfestspiele Heidenheim im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Eintrittskarten (Tickets), Gutscheinen oder Merchandise-Artikeln.
1.2
Vertragspartner des Käufers und somit Verwender dieser AGB ist die Stadt Heidenheim vertreten durch die Opernfestspiele - im Folgenden "Theatergesellschaft". Dies gilt auch für Eintrittskarten die durch autorisierte Vorverkaufsstellen veräußert werden.
2. Bestellung, Ermäßigte Tickets, Gültigkeit, Kartenrückgabe
2.1
Bei einem Kauf von Tickets an der Abendkasse oder in einer autorisierten Verkaufsstelle kommt der Kaufvertrag mit der Theatergesellschaft durch Übergabe der Tickets, bei einer telefonischen Bestellung durch die Nennung der Buchungsnummer durch den Mitarbeiter der Theatergesellschaft oder Vorverkaufsstelle zustande.
2.2
Bei einer Bestellung im Online-Buchungssystem geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Käufer aus, sobald dieser eine Buchung/Reservierung eines Tickets auslöst. Sofern die Theatergesellschaft das Angebot des Käufers annimmt, bestätigt sie dies durch eine Lieferung, die gleichzeitig die Angebotsannahme darstellt.
2.3
Die Versendung von Tickets erfolgt auf Gefahr des Käufers. Erfolgt die Auftragserteilung weniger als fünf Tage vor der jeweiligen Veranstaltung, so werden die Tickets dem Käufer nicht zugestellt, sondern auf Wunsch am Veranstaltungsort hinterlegt.
2.4
Der Käufer ist verpflichtet, die Bestätigungs-E-Mail und die Tickets nach Zugang unverzüglich auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere in Bezug auf Anzahl, Preise und Datum.
2.5
Der Ticketkauf über das Internet ist auf die Anzahl von Tickets beschränkt, die der Online-Shop für die jeweilige Veranstaltung als Höchstmenge ausweist.
2.6
Der Besuch einer Veranstaltung mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen werden kann. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur, wenn der Käufer die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Ticketpreis zahlt. Zahlt der Käufer auf Verlangen der Theatergesellschaft den Differenzbetrag nicht, gilt Ziffer 4.3 entsprechend.
2.7
Das Ticket berechtigt ausschließlich den berechtigten Inhaber zum einmaligen Besuch des Veranstaltungsortes und verliert mit dessen Verlassen seine Gültigkeit.
2.8
Jeder Ermäßigung ist vor dem Erwerb der Karten geltend zu machen. Nachträgliche Antragstellung ist ausgeschlossen.
3. Versandbedingungen
3.1
Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Eintrittskarten, Gutscheine und/oder Merchandise-Artikel bzw. der Karten-/ Gutscheinverlustmeldung diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und Reklamationen innerhalb von 3 Arbeitstagen schriftlich per Email oder Post an die betreffende Verkaufsstelle zu richten. Nach Ablauf dieser Frist können keine Einwendungen mehr gegen die übermittelten Eintrittskarten, Gutscheine und/oder Merchandise-Artikel bzw. die übermittelte Karten-/ Gutscheinverlustmeldung geltend gemacht werden. Gleiches gilt für die dem Kunden nach Abschluss einer Internet-Buchung übersandte Email-Bestätigung sowie für die Zustimmung zur Bezahlung des Gesamtpreises bei einer telefonischen Buchung.
4. Entgelte, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
4.1
Der Kaufpreis ergibt sich aus den aktuellen Preislisten der Theatergesellschaft. Zuzüglich zum Ticketpreis stellt die Theatergesellschaft bei einem Ticketversand dem Käufer die Versandkosten und eine Systemgebühr in Rechnung. Im Vorverkauf fallen zusätzlich Vorverkaufsgebühren an. Sämtliche Entgelte werden im Zuge des Bestellvorganges ausgewiesen und mit Vertragsabschluss fällig.
4.2
Die Zahlung hat in bar, per EC-Karte, per Lastschriftverfahren oder per Kreditkarte zu erfolgen. Die Tickets bleiben bis zum vollständigen Zahlungseingang im Eigentum der Theatergesellschaft. Bis zum Zahlungseingang ist die Theatergesellschaft berechtigt, dem Karteninhaber den Zugang zum Veranstaltungsort zu verweigern und das Ticket zu sperren sowie vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Karteninhaber kann die Sperre durch Barzahlung des Eintrittsgeldes vor Beginn der Veranstaltung aufheben lassen, sofern die Theatergesellschaft nicht von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht hat.
4.3
Kommt der Käufer in Verzug, so hat er unbeschadet weiterer Ansprüche (z.B. Zinsen, Rückbuchungsgebühren) zusätzlich eine pauschale Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 zu zahlen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Satz 1 und 2 finden auch dann Anwendung, wenn dem Karteninhaber mangels rechtzeitiger Zahlung der Zugang zum Theater verwehrt wurde.
5. Ausschluss von Widerrufs- und Rückgaberechten im Falle des Erwerbs von Eintrittskarten/Gutscheinen
5.1
Bei dem Verkauf von Eintrittskarten und Gutscheinen für eine Freizeitveranstaltung wie z.B. eine Opernveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass dem Kunden kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht gegenüber der Theatergesellschaft zusteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.
6. Absage von Veranstaltungen, Zuweisung anderer Plätze
6.1
Wird eine Veranstaltung aus von der Theatergesellschaft zu vertretenden Gründen abgesagt, so erhält der Käufer den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Tickets erstattet.
6.2
Die Theatergesellschaft behält sich weiter vor, dem Käufer einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz für die jeweilige Veranstaltung zuzuweisen, wenn es für die Theatergesellschaft aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind (z.B. Bauarbeiten) nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen und der ersatzweise zugewiesene Platz vergleichbar ist. Andernfalls hat die Theatergesellschaft die Differenz zu dem auf der Eintrittskarte angegebenen Preis zu erstatten.
6.3
Die Theatergesellschaft behält sich darüber hinaus vor, dem Karteninhaber auch aus sonstigen Gründen innerhalb der bestätigten Preiskategorie einen anderen Platz zuzuweisen.
6.4
Die Theatergesellschaft behält sich zusätzlich vor, bei schlechtem Wetter in geschlossene Räume auszuweichen. Das gilt auch für den Fall, dass die erwartete Temperatur am Ende der Aufführung unter 17°C sinken soll. Sollte eine Vorstellung im Rittersaal abgebrochen werden müssen, besteht kein Ersatzanspruch.
7. Haftungsbeschränkung
7.1
Die Theatergesellschaft, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.
7.2
Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht die Theatergesellschaft, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
8. Verhalten im/am Veranstaltungsort
8.1
Die Hausordnung und die Weisungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Bei einer Missachtung kann - ungeachtet sonstiger Ansprüche - ein sofortiges Verlassen des Theaters angeordnet werden.
8.2
Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen sowie das Mitbringen von Tieren sind untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Verweis vom Theatergelände erfolgen. Der Veranstalter ist berechtigt, Gegenstände der vorgenannten Art vorläufig in Verwahrung und in Besitz zu nehmen.
8.3
Das Rauchen in den Räumlichkeiten der Theater ist untersagt.
8.4
Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten der Theater ist untersagt. Ebenso ist der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauerraum grundsätzlich nicht gestattet.
8.5
Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z. B. Handys, elektronische Uhren) sind vor Vorstellungsbeginn auszuschalten.
8.6
Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Theaterbesucher belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann das Theater gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.
9. Beginn / Einlass
9.1
Die Theater werden in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.
9.2
Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf eine Pause besteht nicht.
9.3
Für Rollstuhlfahrer stehen nur in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Sie haben nur dann einen Anspruch auf einen behindertengerechten Platz, wenn sie beim Kauf der Eintrittskarte angegeben haben, dass sie auf einen solchen Platz angewiesen sind.
10. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen
10.1
Am Veranstaltungsort sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen von der Theatergesellschaft festzusetzen ist, höchstens jedoch EUR 3.000,00 im Einzelfall. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden.
10.2
Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können vom Theater eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.
10.3
Die Theatergesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Ton-/ Foto- und Filmaufnahmen des Ticketinhabers sowie seiner Begleiter, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, vervielfältigen zu lassen oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
11. Anwendbares Recht, Datenschutz, Gerichtsstand
11.1
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
11.2
Sämtliche vom Käufer übermittelten Daten werden von den Opernfestspielen Heidenheim unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet.
11.3
Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Heidenheim.
12. Abonnements
12.1
Durch den Erwerb eines Abonnements erfolgt die Abwicklung eines Kaufvertrags mit der Stadt Heidenheim, Geschäftsbereich Festspiele und Kulturbüro und dem Käufer.
Die Bestellung eines Abonnements schließt der Käufer über die Tourist-Information Heidenheim, Hauptstr. 34, 89522 Heidenheim, Tel 07321/327-7777, über die Hotline 07321/327-4444 oder über den Webshop ab.
Die Fälligkeit für die Entrichtung des Beitrags eines Abonnements tritt am 01.09. eines Jahres ein. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift. Bei Buchung im Webshop wird der Beitrag sofort fällig.
Die Zuteilung des Abonnements wird durch den Geschäftsbereich Festspiele und Kulturbüro vorgenommen. Durch den Erhalt eines Abonnementausweises wird der Abonnent zum Besuch der angekündigten Veranstaltungen in der Spielzeit berechtigt. Nach Zahlungseingang erfolgt die fristgerechte Zusendung des Ausweises.
12.2
Die Gültigkeit eines Abonnements besteht für die Dauer einer Saison und ermöglicht in dieser Zeit lediglich eine Kündigung aus wichtigem Grund.
Das AboKammer umfasst 4, das AboOrchester umfasst 6, das AboKomplett umfasst 10, das AboTheaterring umfasst 6 Veranstaltungen.
Die Auswahl ist auf vier Arten von Abonnements begrenzt. Diese beinhalten mengenmäßig folgende Veranstaltungen:
AboKammer: 4 Veranstaltungen
AboOrchester: 6 Veranstaltungen
AboKomplett: 10 Veranstaltungen
AboTheater: 6 Veranstaltungen
12.3
Eine automatische Verlängerung des Abonnements um eine weitere Saison tritt ein, wenn bis zum 31.05 des Folgejahres kein in schriftlicher Form eingelegter Widerspruch beim Geschäftsbereich Festspiele und Kulturbüro geltend gemacht wird.
Ein Vorbehalt besteht gegenüber Änderungen der Abonnementbedingungen und der Kaufpreise für die jeweils nachfolgende Saison. Diese Mitteilung wird den Abonnenten fristgemäß vor dem 31.05. erkenntlich gemacht mit dem Erhalt der Gültigkeit ab dem 01.06.
Es erfolgt keine Gewährleistung auf einen Ersatz für Vorstellungen, die einem Versäumnis unterliegen.
Eine Vorstellung, die hinsichtlich höherer Gewalt nicht stattfinden kann, wird im Bemühen des Veranstalters auf einen angemessenen Ersatztermin verlegt. Ein Anspruch auf den Ersatztermin einer Veranstaltung wird nicht gewährleistet.
Ein Vorbehalt besteht auch gegenüber Änderungen am Programm oder der Spielstätte aus zwingenden Gründen. Ein Rückvergütungsanspruch kann hierüber nicht geltend gemacht werden. Eine Benachrichtigung wird demnach auf direktem Weg oder über die örtliche Presse verkündet.
12.4
Der Abschluss oder die Verlängerung eines Abonnements bilden die Einwilligung und die Akzeptanz in die Abonnementbedingungen ab.
Der Verlust eines Abonnementausweises führt zur Erstellung eines Ersatzausweises. Dafür muss eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro berechnet werden.